UNSERE RECHTS­­BERATUNG
FÜR KLARE RECHTLICHE VERHÄLTNISSE


Leitbild der anwalt­lichen Tätig­keit ist es, nach sorg­fältiger Analyse des Sach­verhalts effiziente Problem­lösungen darzu­stellen und diese zügig umzu­setzen. Denn Sie wünschen nicht die Routine­beratung "von der Stange", sondern eine effektive maßge­schneiderte Lösung unter Beachtung der Kosten.


Wir begleiten Sie bei der juris­tischen Gestal­tung Ihrer unter­nehme­rischen und persön­lichen Verhält­nisse, sei es bei der Gründung und Begleitung Ihres Unternehmens oder bei Veränderungen und Herausforderungen in Ihrem privaten Umfeld. Darüber hinaus streiten wir für Sie - außer­gericht­lich - und wenn es sein muss - mit hartem Nachdruck gegenüber Dritten, mit Behörden und vor Gericht, aber immer sachlich, fair und verbindlich im Ton, unabhängig und bundesweit. Und wir können uns für Sie mit der Gegenseite einigen. Denn wir bieten jedem Verhandlungs­partner konstruk­tive Verständi­gungs­möglich­keiten und die Chance zur Verwirk­lichung seiner Interessen - und zwar in Ihrem Interesse


Der Schwerpunkt liegt im Zivil- und Handel­srecht, Steuer- und Gesell­schafts­recht, Arbeits­recht und Insolvenz­recht. Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen. Überdies zeigen wir Wege zur unter­nehmens­internen Einhal­tung gesetz­licher Regelungen.




Zivil- & Han­dels­recht

Gegenstand der anwalt­lichen Tätig­keiten auf dem Gebiet des Zivil- und Handels­rechtes ist unter anderem das Recht der Schuld­verhält­nisse und Kredit­sicher­heiten (zum Beispiel Kauf- und Werk­vertrags­recht, Miet­recht, Darlehen), das Recht der Kauf­leute und das Recht der Immo­bilien.


Wir verfolgen sowohl außer­gericht­lich als auch gericht­lich Ihre Ansprüche, stehen Ihnen bei der Abwehr unberech­tigter Forde­rungen zur Seite und führen für Sie vor allen deutschen Gerichten erst- und zweit­instanz­liche Zivil­prozesse. Für die Vertre­tung vor den Zivil­senaten des Bundes­gerichtshofs verfügen wir über bewährte Kontakte zu dort ausschließ­lich zugelassenen Rechts­anwälten. 


Bevor wir Ihnen zur Führung eines nicht selten zeit- und geld­intensiven Zivil­prozesses raten, geht eine am wirtschaft­lichen Ergeb­nis orien­tierte sorg­fältige Prüfung der Sach- und Rechts­lage voraus.  Überdies unter­stützen wir Sie bei der effektiven Streit­beile­gung durch das Führen von Vergleichs­verhand­lungen sowie im Rahmen einer Media­tion. Freilich stehen wir Ihnen bei allen Formen der Zwangs­vollstre­ckung zur Seite, um das erkämpfte Recht auch Wirk­lichkeit werden zu lassen

 

Steuer­recht

Nur wenige Rechtsgebiete sind in einem Ausmaß von Streitkunst, hohem Fach­wissen und Verhandlungs­geschick geprägt wie das Steuerrecht, ist es doch eine Querschnittsmaterie, die viele Bereiche des Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrechts durchdringt und zu ihnen in Wechselwirkung steht.


Wir streiten für Sie und bieten Verständi­gungs­möglich­keiten in Verfahren der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung), in Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozessen sowie bei der Selbstanzeige und im Steuerstrafverfahren. Insolvenzverwalter unterstützen wir bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten und vertreten sie in Steuerverwaltungs- sowie Rechtsbehelfsverfahren.


Überdies bieten wir indivi­duelle Gestal­tungen für Ihre steuer­lichen und außer­steuer­lichen Interessen und beraten Sie über steuer­liche Risiken und zu Präventionsmaßnahmen, anlässlich beabsichtigter Unter­nehmens­gründungen oder Umwand­lungen sowie im Zusammen­hang mit Unter­nehmens­transaktionen.


Arbeits­recht

Wir betreuen Sie auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wobei wir gleicher­maßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten.


Arbeitgeber unterstützen wir bei der Prüfung beabsichtigter Personal­entschei­dungen. Arbeitnehmern helfen wir bei der Durch­setzung ihrer Ansprüche und der Abwehr von Angriffen auf den Bestand des Arbeits­verhält­nisses. Wir führen außer­gericht­liche und gericht­liche Verhandlung mit dem Ziel der erfolg­reichen Streit­beilegung, wahren dabei die steuer- und sozial­versicherungs­recht­lichen Belange und über­nehmen die Prozess­vertretung vor allen Arbeits­gerichten in allen Instanzen. Nicht zuletzt vertreten wir die Interessen unserer Mandanten hinsicht­lich sonstiger Dienst­verhält­nisse, wie Anstellungs­verhält­nissen von Geschäfts­führern, Handels­vertretern und freien Mitarbeitern.

Insolvenzrecht

In Anbetracht der ständig lauernden Gefahr von Insol­venzen und den Ein­schnitten, die damit für alle Beteiligten verbunden sind, aber auch im Hinblick auf die Chancen, die das Insolvenz­recht bietet, sind wir bemüht, Ihre Interessen in Insolvenz­verfahren gleichermaßen optimal durchzusetzen.


Aus Gläubiger­sicht gehört hierzu die Vorfeldbera­tung bei Vertragsgestaltungen zur Forderungs­sicherung, in Insolvenzverfahren die Anmeldung von Forde­rungen zur Insolvenztabelle, die Prüfung von Insolvenz­plänen sowie die Durch­setzung von Aus­sonde­rungs- und Absonderungs­rechten. Ferner vertreten wir Sie gegen­über Insolvenz­verwaltern, wenn zum Beispiel nach erklärter Anfech­tung Ansprüche geltend gemacht werden. Für Insolvenzverwalter führen wir Prozesse zur Verfolgung und Abwehr insolvenzspezifischer Ansprüche.


Gesell­schafts­recht

Wir stehen Ihnen bei der Gründung, Führung, Erweiterung und Reorganisation von Personen- und Kapital­gesell­schaften zur Seite.


Hierzu gehören die umfassende recht­liche und steuer­liche Beratung bei Gründung und Rechts­form­wahl, die Gestal­tung von Gesell­schafts- und Unternehmens­verträgen, die Übertragung von Gesell­schafts­anteilen, die Begleitung von Umwand­lungen, die Entwick­lung von Dienst­verträgen für die Geschäfts­führungs­organe, aber auch die Vertretung und Betreuung bei der Abwicklung anlässlich der Beendi­gung einer Gesellschaft.


Kommt es zum Streit unter den Gesellschaftern, vermitteln wir und suchen nach Lösungen. Gelingt dies zunächst nicht, streiten wir Ihre Interessen als Gesellschafter.


Unternehmensnachfolge & Erbrecht

Irgendwann steht jeder Unter­nehmer vor der Aufgabe, sein "Lebenswerk" in andere Hände zu legen und zugleich die weitere Existenz abzusichern. Eine Regelung der Nachfolge - sowohl privat als auch im Unternehmen - erfordert eine sorgfältige und langfristige Planung. Nicht immer ist eine steueroptimale Regelung sinnvoll für den Fortbestand des Unternehmens. Andererseits: wer will schon unnötig Steuern zahlen?


Wir sind bei der Unter­nehmens­­nachfolge und bei allen Fragen erbrecht­licher Gestal­tungen, vorweg­genomme­ner Erbfolge und Schenkungen behilflich. Wir beraten Sie im Spannungsfeld des Vermö­gens­erhaltes, der steuerlich optimalen Gestaltung und der adäquaten erbrechtlichen Absicherung, insbesondere bei der Gestaltung letzt­­williger Verfügungen. Natürlich vertreten wir Sie auch bei der Durch­setzung und Abwehr erbrecht­licher Ansprüchen.


 
 
E-Mail
Anruf
Infos