Ziel der IHK-Befragung war, mehr über die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren und Erkenntnisse für eine wirksamere Betrugsbekämpfung bei gleichzeitig geringeren Belastungen für die Unternehmen zu gewinnen. Dabei sei deutlich geworden: Statt alle Betriebe durch umfangreiche Pflichten mit hohen bürokratischen Lasten zu “behindern”, sollte die Finanzverwaltung gezielter risikobehaftete Fälle kontrollieren. Die verschärften Vorgaben zur Kassenführung würden die Unternehmen erheblich belasten. Eigentlich sollten diese Maßnahmen Kassenbetrug verhindern, doch die Wirkung sei ebenso ungewiss wie die Verhältnismäßigkeit von Aufwand und Nutzen.
Die ursprünglich vom Gesetzgeber auf 39 Euro veranschlagten Kosten für die Nachrüstung bestehender Kassensysteme mit einer TSE sei viel zu niedrig angesetzt worden: Rund die Hälfte der Unternehmen, die ihre Kassen nachrüsten konnten, hätten bis zu 1.000 Euro investieren müssen. Bei 55 Prozent der Unternehmen sei dies technisch gar nicht möglich gewesen – sie hätten neue Kassensysteme anschaffen müssen, obwohl die alten im Regelfall noch funktionsfähig waren.
Auch die Pflicht zur Belegausgabe verursache – neben beanspruchten Ressourcen – erhebliche Kosten, denn die Belege müssten ausgedruckt werden, obwohl bei Kleinbeträgen meist kein ausgedruckter Bon gewünscht werde. Nur ein Drittel der Kunden nehme den Beleg tatsächlich mit. Die Hälfte der Unternehmen berichte, dass über 80 Prozent der Bons direkt entsorgt würden. Dadurch entstünden den Unternehmen durch die Belegausgabe durchschnittlich Kosten von rund 300 Euro pro Jahr.
Zudem klagten 20 Prozent der Unternehmen über technische Schwierigkeiten bei der seit dem 1. Januar 2025 erforderlichen elektronischen Anmeldung der angeschafften Kassensysteme an die Finanzverwaltung. Unangekündigte „Kassen-Nachschauen“ von Finanzbeamten in den Betrieben zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben führten in mehr als einem Drittel der Fälle zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs.
Erforderlich seien daher präzise und effiziente Maßnahmen, die dort ansetzen, wo die Wahrscheinlichkeit für ein nicht-rechtskonformes Verhalten höher ist. Hingegen sollten ungezielte Vorgaben, die erhebliche Kollateralschäden verursachen, wieder gestrichen werden. Im Ergebnis formuliere die Befragung konkrete Empfehlungen aus Sicht der Wirtschaft:
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